Nutzungsbedingungen
Nutzungsbedingungen für gewerbliche Nutzer
Willkommen bei nebenan.de! Die nachfolgenden Nutzungsbedingungen regeln die Nutzung von „nebenan.de“ durch registrierte gewerbliche Nutzer (nachfolgend: „gewerblicher Nutzer“ oder „gewerbliche Mitgliedschaft“) über das Internet, mobile Dienste, Apps, andere Domains oder Kommunikationswege. Gewerbliche Nutzer sind Kaufleute, Freiberufler und sonstige Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Unternehmen, die eine gemeinnützige, nicht-kommerzielle und nicht auf Gewinnerzielung gerichtete Tätigkeit nachweisen, können sich alternativ über ein sogenanntes Organisationsprofil bei nebenan.de registrieren. Abweichende AGB des gewerblichen Nutzers gelten nicht, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
Ansprechpartner für nebenan.de ist die Good Hood GmbH, nachfolgend auch „wir“ genannt. Nähere Informationen findest du im Impressum.
1. Anmeldung und Registrierung, Benutzerkonto
1.1. Die Mitgliedschaft kommt durch unsere Bestätigung der gewerblichen Mitgliedschaft zustande. 1.2. Bei der Anmeldung muss der gewerbliche Nutzer wahrheitsgemäße, aktuelle und vollständige Angaben machen. Diese Daten und Nachweise, vor allem Name und Anschrift sowie Vertretungsberechtigung, muss er im Mitgliedskonto stets aktuell halten. 1.3. Die natürliche Person, die die Anmeldung vornimmt, muss zur wirksamen Vertretung berechtigt sein und diese auf Aufforderung nachweisen. Diese Person ist der Administrator des gewerblichen Mitgliedskontos. 1.4. Mehrere gewerbliche Anmeldungen unter verschiedenen Mitgliedsnamen, sind nur mit unserer vorherigen Zustimmung erlaubt; nicht betroffen hiervon ist eine normale Mitgliedschaft (Nutzung als Privatperson/Nachbar) derselben Person, wenn das gewerbliche Mitglied eine natürliche Person ist (z.B. als Einzelkaufmann) und nicht mehr als drei Gewerbeprofile registriert werden. Ausnahmen (z.B. für Unternehmen mit Filialen in unterschiedlichen Nachbarschaften) müssen mit uns gesondert vereinbart werden. Sollten mehr als 3 Filialen ohne entsprechende Vereinbarung mit uns angelegt werden, behalten wir behalten uns vor, die kostenfreien Gewerbeprofile aus der Nachbarschaft zu entfernen. Eine erneute Anmeldung, wenn wir eine Mitgliedschaft gekündigt und die Neuanmeldung verboten haben, ist ebenfalls untersagt. 1.5. Die gewerbliche Mitgliedschaft ist nicht übertragbar und die Zugangsdaten dürfen nur von dem Administrator oder Benutzer verwendet werden, dem bzw. denen sie von uns zugeteilt wurden. Sie sind geheim zu halten. Bitte informiere uns unverzüglich, wenn du einen Missbrauch der Zugangsdaten feststellst. Wir sind in diesem Fall berechtigt, die Zugangsdaten des gewerblichen Mitglieds vorübergehend bis zur Ausräumung des Missbrauchsverdachts oder bis zur Zuweisung neuer Zugangsdaten durch uns zu sperren.
2. Übernahme und Verwaltung eines vorhandenen Eintrags
2.1. Teil von „nebenan.de“ können redaktionell recherchierte und erstellte Einträge mit Informationen über Geschäfte lokaler Gewerbetreibender sein, z.B. mit Informationen zu Adress- und Kontaktdaten, Öffnungszeiten, Fotos und Beschreibungen, Angeboten bzw. Services (nachfolgend: „Eintrag“). Bezieht sich ein solcher Eintrag auf das Unternehmen des gewerblichen Mitglieds, kann das gewerbliche Mitglied nach Bestätigung seiner Mitgliedschaft beantragen, diesen Eintrag zur eigenen Verwaltung und Nutzung als Profil seines Geschäfts zu übernehmen (nachfolgend: „übernehmen“ bzw. „Übernahme“). Ein Eintrag darf nur durch den Inhaber des im Eintrag dargestellten Geschäfts übernommen werden. Wir können hierfür einen Nachweis verlangen und teilen dem gewerblichen Mitglied mit, sobald der Antrag auf Übernahme erfolgreich war. 2.2 Ab erfolgreicher Übernahme ist das gewerbliche Mitglied allein verantwortlich für die Inhalte des übernommenen Eintrags. Das gewerbliche Mitglied ist insbesondere verpflichtet, die Inhalte unverzüglich auf Ihre Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit zu prüfen und ggf. anzupassen sowie laufend aktuell zu halten.
3. Laufzeit und Kündigung
3.1. Die Mitgliedschaft läuft auf die jeweils vereinbarte Zeit. Wenn nichts anderes vereinbart ist, verlängert sie sich danach automatisch um dieselbe Zeit (höchstens jedoch um 24 Monate), wenn nicht mit einer Frist von 14 Tagen vor Ablauf in Textform (z.B. per Brief oder E-Mail) gekündigt wird. 3.2. Ist keine andere Laufzeit vereinbart, wird die Mitgliedschaft auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Mitgliedschaft kann vom gewerblichen Mitglied und uns jederzeit mit sofortiger Wirkung ordentlich gekündigt werden. 3.3. Das gesetzliche Recht jeder Vertragspartei zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Dieses Kündigungsrecht steht uns insbesondere zu, wenn das gewerbliche Mitglied gegen seine vertraglichen Pflichten nicht nur unerheblich verstößt und den Vorstoß auch nach Abmahnung durch uns fortsetzt oder wiederholt. Wir können auf eine Abmahnung verzichten, wenn diese nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
4. Zahlungsbedingungen
4.1. Die Erstellung eines Gewerbeprofils als Basis für eine gewerbliche Mitgliedschaft ist kostenlos. Weitere Leistungen, wie z.B. das Platzieren von Beiträgen in der Nachbarschaft oder ein erweitertes Profil, sind kostenpflichtig. Alle Preise für gewerbliche Mitglieder verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Übermittlung der Rechnung kann auf elektronischem Weg erfolgen, z.B. per E-Mail. 4.2. Wenn nicht anders vereinbart, sind vereinbarte Zahlungen im Voraus nach Vertragsschluss fällig und sofort zahlbar. 4.3. Bei Zahlungsverzug werden, unbeschadet weitergehender Schadensersatzansprüche, gesetzliche Verzugszinsen und gesetzliche Verzugspauschalen berechnet. Für jede Mahnung wegen Verzugs wird pauschal ein Betrag in Höhe von 5,00 EUR berechnet. Im Falle von Rücklastschriften, die das gewerbliche Mitglied zu vertreten hat, berechnen wir eine Pauschale in Höhe von 20,00 EUR pro Rücklastschrift. Dem gewerblichen Mitglied steht jeweils der Nachweis frei, dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, uns steht der Nachweis eines höheren Schadens frei.
5. Nutzung von „nebenan.de“
5.1. Bei der Nutzung von „nebenan.de“ ist das gewerbliche Mitglied verpflichtet, die geltenden gesetzlichen Vorschriften zu beachten und dafür zu sorgen, dass sein Administrator und die eingerichteten Benutzer diese ebenfalls beachten. Das betrifft z.B. den Schutz der Persönlichkeitsrechte anderer Nutzer sowie das Urheberrecht an Fotos oder Werbung mit elektronischen Nachrichten. Das gewerbliche Mitglied ist ferner verpflichtet, unsere Richtlinien und Netiquette einzuhalten. 5.2. Wir übernehmen keine Garantie oder Gewähr für Informationen auf „nebenan.de“, für Inhalte anderer Nutzer oder für eine bestimmte Funktionalität von „nebenan.de“, es sei denn dies ist vereinbart. Wir gewährleisten eine Verfügbarkeit von „nebenan.de“ von 99 % auf das Kalenderjahr gerechnet; die Nichtverfügbarkeit innerhalb angekündigter Wartungszeiten bleibt außer Betracht, soweit sie für das gewerbliche Mitglied zumutbar ist. Wir übernehmen keine Verpflichtung zur Archivierung oder Speicherung von Nachrichten oder sonstigen Inhalten. Für eine eventuell gewünschte Archivierung oder Speicherung von Nachrichten oder sonstigen Inhalten ist das gewerbliche Mitglied selbst verantwortlich. 5.3. Wir kontrollieren auf „nebenan.de“ gespeicherte Inhalte von gewerblichen Mitgliedern nicht vorab. Wir behalten uns aber vor, diese jederzeit zu sperren oder zu löschen, insbesondere, wenn wir Kenntnis von einem Rechtsverstoß in einem Inhalt erhalten. Eine Löschung und / oder Sperrung aus anderen Gründen behalten wir uns ausdrücklich vor. Diese Gründe liegen in unserem Ermessen. Wir sind nicht dazu verpflichtet, die Nutzer über diese Gründe zu informieren. 5.4. „nebenan.de“ darf nicht ohne unsere vorherige Zustimmung für parteipolitische Aktivitäten genutzt werden. Gewerbeprofile für pornografische oder sexuelle Angebote sowie Bordelle, Swinger-Clubs o.ä. sind nicht gestattet. Ebenso darf ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung keine Werbung für Dritte auf „nebenan.de“ gemacht werden, egal ob kostenlos, gegen Vergütung oder für eine sonstige Gegenleistung. 5.5. Das gewerbliche Mitglied bleibt Inhaber seiner Inhalte (z.B. von ihm auf „nebenan.de“ veröffentlichte Fotos, Kommentare oder Beiträge). Wenn an einem solchen Inhalt ein Schutzrecht besteht (z.B. ein Urheberrecht an einem Foto oder Text), gewährt das gewerbliche Mitglied uns das Recht, den Inhalt für den Betrieb von nebenan.de zu nutzen. Dieses Nutzungsrecht ist nicht-exklusiv und zeitlich und räumlich unbeschränkt. Soweit hierfür erforderlich, dürfen wir das Nutzungsrecht auch übertragen oder unterlizenzieren. 5.6. An der Struktur und den Funktionalitäten von „nebenan.de“ sowie deren Bezeichnungen (z.B. bei Gruppen, Veranstaltungen) und den Datenbanken von „nebenan.de“ behalten bzw. erwerben bei Fortentwicklung nur wir die ausschließlichen und unbeschränkten Rechte. 5.7. Wir weisen darauf hin, dass der Funktionsumfang einer gewerblichen Mitgliedschaft von dem einer normalen Mitgliedschaft (Nutzung als Privatperson/Nachbar) abweichen kann.
6. Datenschutz
6.1. Das gewerbliche Mitglied wird im Rahmen seines Verantwortungsbereichs die datenschutzrechtlichen Vorgaben, insbesondere die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung („DSGVO“), des Bundesdatenschutzgesetzes („BDSG“) sowie weiterer nationaler Umsetzungsgesetze beachten und im erforderlichen Umfang umsetzen. 6.2. Sofern durch die Nutzung von „nebenan.de“ personenbezogene Daten der Nutzer des Netzwerks verarbeitet werden, wird durch diese Verarbeitung eine gemeinsame Verantwortlichkeit im Sinne des Art. 4 Nr. 7, 26 DSGVO begründet. Mit Abschluss der Registrierung im Sinne der Ziffer 1.1 der vorliegenden Nutzungsbedingungen wird die in Anhang 1 beigefügte Vereinbarung zur gemeinsamen Verantwortlichkeit gem. Art. 26 Abs. 1 Satz 2 DSGVO verbindlicher und datenschutzrechtlich abschließender Vertragsbestandteil. 6.3. Allgemeine Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Nutzung von „nebenan.de“ können hier eingesehen werden: https://nebenan.de/privacy.
7. Änderung der Nutzungsbedingungen
7.1. Mit der Zustimmung des gewerblichen Mitglieds oder wenn seine Zustimmung nach den folgenden Bestimmungen als erteilt gilt, können wir die vereinbarten Nutzungsbedingungen anpassen (z.B. bei Einführung neuer Funktionen). 7.2. Wenn wir die Nutzungsbedingungen ändern möchten, teilen wir dies mindestens sechs Wochen vor dem vorgeschlagenen Wirksamwerden in sog. Textform (also z.B. per E-Mail) mit. Widerspricht das gewerbliche Mitglied nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang dieser Mitteilung in Textform, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt und die Änderung wird zum angekündigten Zeitpunkt wirksam. Auf diese Folge weisen wir in der Änderungsmitteilung besonders hin.
8. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
8.1. Sämtliche Erklärungen müssen in Textform (z.B. E-Mail, E-Formulare auf der Webseite) erfolgen. 8.2. Es gilt deutsches Recht. 8.3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Nutzungsbedingungen ist Berlin, wenn das gewerbliche Mitglied Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Sitz oder Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Anhang 1 Vertrag über die Verarbeitung personenbezogener Daten in gemeinsamer Verantwortlichkeit, Art. 26 Abs. 1 DSGVO
Anhang 1 Vertrag über die Verarbeitung personenbezogener Daten in gemeinsamer Verantwortlichkeit, Art. 26 Abs. 1 DSGVO
Dieser Anhang 1 legt die Verantwortungsbereiche zwischen der Good Hood GmbH (nachfolgend „Verantwortlicher zu I“ genannt) und dem gewerblichen Mitglied (nachfolgend „Verantwortlicher zu II“ genannt) für die gemeinsame Datenverarbeitung gemäß Art. 26 DSGVO fest. Beide Vertragsparteien werden nachfolgend auch einzeln „Partei“ und gemeinsam „Parteien“ genannt.
PRÄAMBEL I. Der Verantwortliche zu I betreibt das soziale Netzwerk www.nebenan.de (im Folgenden „Netzwerk“) mit dem Ziel Nachbar:innen auf Basis lokaler Nähe miteinander zu verbinden und somit ein vertrauensvolles, gemeinschaftliches Miteinander zu schaffen. Bei dem Verantwortlichen zu II handelt es sich um ein gewerbliches Mitglied des Netzwerks des Verantwortlichen zu I. In diesem Zusammenhang gestaltet sich die grundlegende (datenschutzrechtliche) Zusammenarbeit zwischen den Verantwortlichen wie folgt: Der Verantwortlicher zu II erstellt innerhalb des Netzwerks der Verantwortlichen zu I ein sogenanntes Gewerbeprofil, welches durch den Verantwortlichen zu I einer bestimmten Nachbarschaft innerhalb des Netzwerks zugeordnet wird. In der Folge können die Nutzer:innen des Netzwerks das Gewerbeprofil des Verantwortlichen zu II einsehen und zugleich über das Netzwerk mit dem Verantwortlichen zu II interagieren, etwa mittels Direktnachrichten. Dabei erhält der Verantwortliche zu II lediglich statistische – nicht personenbeziehbare - Angaben über die Anzahl der Nutzer:innen. Konkrete personenbezogene Daten über die Nutzer:innen erhält der Verantwortliche zu II lediglich in den Fällen, in denen die Nutzer:innen aktiv (etwa per Direktnachricht oder Kommentarfunktion) auf den Verantwortlichen zu II zugehen.
II. Diese Zusammenarbeit bringt es mit sich, dass die Parteien gemeinsam über die Zwecke und/oder Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (nachfolgend auch "Daten" oder "Datenverarbeitung" genannt) bestimmen und im Rahmen dieser Zusammenarbeit als gemeinsame Verantwortliche im Sinne von Art. 26 i. V. m. Art 4 Nr. 7 DSGVO agieren.
III. Der vorliegende Vertrag über die Verarbeitung personenbezogener Daten in gemeinsamer Verantwortlichkeit gemäß Art. 26 Abs. 1 DSGVO findet auf alle Tätigkeiten Anwendung, bei denen Beschäftigte der Parteien oder durch sie beauftragte Auftragsverarbeiter personenbezogene Daten für die gemeinsam Verantwortlichen verarbeiten. Dies vorausgeschickt, regeln die Parteien ihre datenschutzrechtlichen Rechte und Pflichten in Bezug auf die gemeinsame Verarbeitung der Daten im Sinne des Art 26 DSGVO wie folgt:
1. Gegenstand und Zweck der gemeinsamen Verarbeitung
1.1. Im Rahmen des Hauptvertrags werden personenbezogene Daten verarbeitet:
Für Datenverarbeitungsvorgänge, die in Anlage 1 als „Verantwortungsbereiche“ festgelegt sind, erfolgt die Verarbeitung von personenbezogenen Daten in gemeinsamer Verantwortung der Parteien. In Anlage 1 sind für die jeweiligen Verantwortungsbereiche „Zuständigkeitsbereiche“ festgelegt, innerhalb derer eine Partei oder beide Parteien für die Datenverarbeitung tatsächlich zuständig ist, bzw. sind.
Verarbeitungsvorgänge, bei denen keine gemeinsame Festlegung der Zwecke und/oder Mittel erfolgt, sind von der gemeinsamen Verarbeitung nicht erfasst und in Anlage 1 nicht aufgenommen. Jede Partei ist insoweit eigenständiger Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO oder Auftragsverarbeiter der jeweils anderen Partei.
1.2. Im Rahmen der gemeinsamen Verantwortlichkeit dürfen die Parteien die Daten nur innerhalb der jeweiligen Zuständigkeitsbereiche und nur für die in Anlage 1 festgelegten Zwecke verarbeiten.
1.3. Anlage 2 legt die im Rahmen der gemeinsamen Verantwortlichkeit verarbeitete Kategorien von personenbezogenen Daten sowie Kategorien von betroffenen Personen fest.
1.4. Im Falle der Löschung von Daten ist die jeweils andere Partei vor der Löschung zu informieren. Ungeachtet der in Anlage 1 festgelegten Zuständigkeitsbereiche kann jede Partei einer Löschung der Daten widersprechen, sofern sie eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht trifft.
2. Grundsätze der gemeinsamen Verarbeitung
2.1. Jede Partei gewährleistet die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Rechtmäßigkeit der in ihrem Zuständigkeitsbereich durchgeführten Datenverarbeitungen. Die Parteien ergreifen alle erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen, damit die Rechte der betroffenen Personen, insbesondere nach den Art. 12 bis 22 DSGVO, innerhalb der gesetzlichen Fristen jederzeit gewährleistet werden können bzw. sind. 2.2. Die Parteien speichern die personenbezogenen Daten in einem strukturierten gängigen und maschinenlesbaren Format. 2.3. Jede Partei trägt innerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs dafür Sorge, dass nur personenbezogene Daten erhoben werden, die für die Erreichung des jeweils festgelegten Zweckes erforderlich sind. Im Übrigen beachten beide Vertragsparteien den Grundsatz der Datenminimierung im Sinne von Art. 5 Abs. 1 lit. c) DSGVO.
3. Informationspflichten gem. Art. 12 ff. sowie Art. 26 Abs. 2 Satz 2 DSGVO im Rahmen der gemeinsamen Verarbeitung
3.1. Die Parteien haben in Anlage 1 festgelegt, welche Partei jeweils für die Erfüllung der Informationsplichten nach Art. 13 und 14 DSGVO zuständig ist. Den betroffenen Personen sind die erforderlichen Informationen in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. 3.2. Ferner hat die nach Ziffer 3.1. dieses Vertrages zuständige Partei der betroffenen Person den wesentlichen Inhalt dieses Vertrags zur Verfügung zu stellen (Art. 26 Abs. 2 Satz 2 DSGVO). Die Parteien werden sich hinsichtlich des Inhalts, der Formulierung und der Art der Bereitstellung dieser Informationen im Einzelnen abstimmen. Das als Anlage 4 beigefügte Muster kann der jeweils zuständigen Partei als Orientierung dienen.
4. Wahrnehmung der weiteren Betroffenenrechte im Rahmen der gemeinsamen Verarbeitung
4.1. Die für die Erfüllung der Betroffenenrechte nach Art. 15 ff. DSGVO zuständige Partei ergibt sich aus Anlage 1 zu diesem Vertrag. 4.2. Ungeachtet dessen sind sich die Parteien einig, dass sich betroffene Personen zwecks Wahrnehmung ihrer Betroffenenrechte an beide Parteien wenden können. In diesem Fall wird die jeweils adressierte Partei das Ersuchen an die nach Ziffer 4.1. dieses Vertrags zuständige Partei weiterleiten. 4.3. Die Parteien stellen sich bei Bedarf die erforderlichen Informationen aus ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich wechselseitig zur Verfügung. 4.4. Im Falle eines Ersuchens auf Löschung gilt Ziffer 1.4. dieses Vertrags entsprechend.
5. Datensicherheit im Rahmen der gemeinsamen Verarbeitung
5.1. Die Parteien stellen innerhalb ihres Zuständigkeitsbereiches sicher, dass alle mit der Datenverarbeitung befassten Mitarbeitenden die Vertraulichkeit der Daten gemäß den Artikeln 28 Abs. 3, 29 und 32 DSGVO für die Zeit ihrer Tätigkeit wie auch nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses wahren und dass diese vor Aufnahme ihrer Tätigkeit entsprechend auf das Datengeheimnis verpflichtet sowie in die für sie relevanten Bestimmungen zum Datenschutz eingewiesen werden. 5.2. Die Parteien haben innerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs eigenständig dafür Sorge zu tragen, dass sie sämtliche in Bezug auf die Daten bestehenden gesetzlichen Aufbewahrungspflichten einhalten. Sie haben hierzu angemessene Datensicherheitsvorkehrungen (Art. 32 ff. DSGVO) zu treffen. Dies gilt insbesondere im Falle der Beendigung der Zusammenarbeit. 5.3. Die Implementierung, Voreinstellung und der Betrieb der Systeme sind unter Beachtung der Vorgaben der DSGVO und anderer Regelungswerke, insbesondere unter Beachtung der Grundsätze des Datenschutzes durch Design und datenschutzfreundliche Voreinstellungen sowie unter Verwendung von dem Stand der Technik entsprechenden geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen durchzuführen. 5.4. Die im Zuge der Abwicklung der Leistungen innerhalb des Hauptvertrags zu verarbeitenden personenbezogenen Daten werden auf besonders geschützten Servern gespeichert.
6. Vorgehen bei Datenschutzverletzungen und Zusammenarbeit mit den Behörden
6.1. Die Partei, welche für die Prüfung und Bearbeitung aller Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten, einschließlich der Erfüllung deshalb bestehender Meldepflichten gegenüber der zuständigen Aufsichtsbehörde (Art. 33 DSGVO) bzw. den Betroffenen (Art. 34 DSGVO) zuständig ist, ist in Anlage 1 festgelegt. 6.2. Wird einer der Parteien eine Verletzung des Datenschutzes bekannt oder tritt eine sicherheitsrelevante Störung des Datenverarbeitungsprozesses auf, sind die Parteien ungeachtet ihrer jeweiligen Zuständigkeitsbereiche verpflichtet, innerhalb ihrer Organisation unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, die zur Sicherung der Daten und zur Minderung möglicher nachteiliger Folgen der Betroffenen erforderlich sind. Der Vorfall ist der jeweils anderen Partei unverzüglich zu melden. 6.3. Ungeachtet der Zuständigkeitsverteilung gemäß Ziffer 6.1. dieses Vertrages werden die Parteien der jeweils anderen Partei unverzüglich anzeigen, wenn sich eine Aufsichtsbehörde im Zusammenhang mit diesem Vertrag an sie wendet. Die Parteien stimmen darin überein, dass sie den Aufforderungen zuständiger Aufsichtsbehörden grundsätzlich Folge leisten werden, insbesondere in Bezug auf Anfragen und die Überlassung von Informationen. 6.4. Bevor eine Meldung im Sinne der Ziffer 6.1. erfolgt oder einer Anfrage im Sinne der Ziffer 6.3. dieses Vertrages Folge geleistet wird, werden sich die Parteien hinsichtlich des Vorgehens abstimmen.
7. Weitere Pflichten im Rahmen der gemeinsamen Verarbeitung
7.1. Die Parteien führen ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten zu allen Kategorien von in gemeinsamer Verantwortung durchgeführten Tätigkeiten der Verarbeitung, welches alle Angaben nach Art. 30 DSGVO enthält. Die Parteien informieren sich gegenseitig unverzüglich und vollständig, wenn sie bei der Prüfung der Verarbeitungstätigkeiten Fehler oder Unregelmäßigkeiten hinsichtlich datenschutzrechtlicher Bestimmungen feststellen. 7.2. Ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung gemäß Art. 35 DSGVO erforderlich, unterstützen sich die Parteien gegenseitig. 7.3. Dokumentationen im Sinne von Art. 5 Abs. 2 DSGVO, die dem Nachweis der ordnungsgemäßen Datenverarbeitung dienen, werden durch jede Partei entsprechend den rechtlichen Befugnissen und Verpflichtungen über das Vertragsende hinaus aufbewahrt. 7.4. Sofern und solange die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind, werden die Parteien einen fachkundigen und zuverlässigen Datenschutzbeauftragten gemäß Art. 37 DSGVO bestellen.
8. Einschaltung von Auftragnehmern und Auftragsverarbeitern
8.1. Die Parteien besitzen im Rahmen der Verantwortungsbereiche die allgemeine Genehmigung der jeweils anderen Partei für die Beauftragung von Auftragnehmern, insbesondere von datenschutzrechtlichen Auftragsverarbeitern. Zu diesem Zweck ist die jeweilige Partei ermächtigt, im Zusammenhang mit der Beauftragung des jeweiligen Dienstleisters erforderliche Maßnahmen (insbesondere die Verhandlung, den Abschluss und die Kontrolle der Einhaltung von Verträgen) auch im Namen der jeweils anderen Partei vorzunehmen und auch für diese Erklärungen abzugeben und zu empfangen. Dem Auftragnehmer, bzw. Auftragsverarbeiter ist die Vertretung jeweils offenzulegen. 8.2. In Anlage 3 sind sämtliche Auftragnehmer aufgeführt, die die Parteien beim Abschluss dieses Vertrags im jeweiligen Verantwortungsbereich einsetzen. Die Parteien unterrichten einander mindestens vier (4) Wochen im Voraus in Textform über alle beabsichtigten Änderungen in Anlage 3 durch Hinzufügen oder Ersetzen von Auftragnehmern/Auftragsverarbeitern und räumen dadurch der jeweils anderen Partei ausreichend Zeit ein, um vor der Beauftragung des/des betreffenden Auftragnehmers/Auftragsverarbeiters Einwände gegen diese Änderungen erheben zu können. Neue Auftragnehmer/Auftragsverarbeiter, gegen die nach Ablauf von vier (4) Wochen ab Zugang der Änderung kein Einwand vorgebracht wurde, gelten als genehmigt. 8.3. Die Einschaltung von Auftragsverarbeitern bedarf einer gesonderten Vereinbarung (mindestens in Textform), die den Anforderungen der Art. 28 und 29 DSGVO entsprechen muss. Zur Prüfung des Widerspruchsrechts im Sinne der Ziffer 8.1. dieses Vertrags hat die beauftragungswillige Partei der jeweils anderen Partei auf Anfrage eine Kopie der abzuschließenden Vereinbarung zur Verfügung zu stellen. 8.4. Die beauftragungswillige Partei hat der jeweils anderen Partei auf Anfrage sowie mindestens in Textform unter Vorlage einer entsprechenden Ergebnisdokumentation zu bestätigen, dass sie den Auftragsverarbeiter unter besonderer Berücksichtigung seiner Eignung sorgfältig ausgewählt und sich von der Einhaltung der seitens des Auftragsverarbeiters getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen überzeugt hat. 8.5. Auftragsverarbeiter sind von der beauftragungswilligen Partei regelmäßig in geeigneter Form zu prüfen. Der dabei erstellte Prüfbericht ist der jeweils anderen Partei auf Anfrage zur Verfügung zu stellen. 8.6. Sofern ein außerhalb der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ansässiger Auftragsverarbeiter (oder Auftragnehmer) eingeschaltet werden soll, müssen die besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO erfüllt sein. Wird die Übermittlung personenbezogener Daten auf Standarddatenschutzklauseln gemäß Artikel 46 Absatz 2 DSGVO gestützt, halten die Parteien fest, dass gemäß Art. 14 der Standarddatenschutzklauseln die Durchführung eines erfolgreichen Transfer Impact Assessment (nachfolgend „TIA“) erforderlich ist, um eine Gefahr für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen im Einzelfall sicher auszuschließen. Die jeweils beauftragungswillige Partei wird das TIA für jeden Auftragnehmer/Auftragsverarbeiter durchführen und dieses der jeweils anderen Partei auf Verlangen zur Verfügung zu stellen.
9. Haftung
9.1. Die Parteien haften gegenüber den betroffenen Personen nach Art. 82 DSGVO. 9.2. Im Innenverhältnis haften die Parteien einander nur für ihren Anteil an der haftungsauslösenden Ursache. Dies gilt entsprechend im Falle einer gegen eine Partei wegen eines Verstoßes gegen Datenschutzvorschriften verhängten Geldbuße, sofern die mit der Geldbuße belegte Partei die Rechtsmittel gegen den Bußgeldbescheid ausgeschöpft hat. Bleibt eine Partei mit einer Geldbuße belastet, die nicht ihrem Verantwortungsanteil an dem Verstoß entspricht, ist die jeweils andere Partei verpflichtet, sie von der Geldbuße in dem Umfang freizustellen, in dem sie die Verantwortung für den sanktionierten Verstoß trägt. 9.3. Ungeachtet dessen bleibt durch diesen Vertrag die volle Eigenverantwortung der Parteien gegenüber Betroffenen unberührt (Art. 26 Abs. 3 DSGVO).
10. Schlussbestimmungen
10.1. Für die Laufzeit und Beendigung dieser gemeinsamen Verarbeitung gelten die Regelungen des Hauptvertrages. Im Falle von Widersprüchen zwischen dieser gemeinsamen Verarbeitung und dem Hauptvertrag gehen die Regelungen zur gemeinsamen Verarbeitung vor. 10.2. Sollten sich einzelne Bestimmungen zu der vorliegenden gemeinsamen Verarbeitung ganz oder teilweise als unwirksam erweisen oder eine Lücke enthalten, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit der gemeinsamen Verarbeitung im Ganzen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung soll eine gesetzlich zulässige Regelung treten, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt und den Anforderungen des Art 26 DSGVO entspricht. 10.3. Die gemeinsame Verarbeitung unterliegt deutschem Recht einschließlich der DSGVO. Gerichtsstand ist München.
Anlage 1: Anlage1 Verantwortungsbereich der gemeinsamen Verarbeitung
Anlage 2: Anlage 2 Gegenstand und Zweck der gemeinsamen Verarbeitung